17. Theoretische Grundlagen Betreffend die allgemeinen Regeln bzw. Grundsätze der Strafzumessung kann auf die vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden (pag. 122 ff.). Nachdem es das Verschlechterungsverbot zu beachten gilt, wird die Frage nach der Strafart obsolet; eine Freiheitsstrafe fällt ausser Betracht.