14. Subsumtion pflichtwidriges Verhalten nach Verkehrsunfall mit Sachschaden Betreffend Subsumtion des Verhaltens des Beschuldigten unter Art. 92 Abs. 1 i.V.m. Art. 51 Abs. 3 SVG und Art. 56 Abs. 2 Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) sowie unter Art. 91a Abs. 1 i.V.m. Art. 55 Abs. 1 und 3 Bst. b SVG kann auf die treffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 120 ff.). Ergänzend resp. konkretisierend ist Folgendes festzuhalten: Vorab ist festzuhalten, dass dem Beschuldigten betreffend beide Anklagepunkte nicht zum Vorwurf gemacht werden kann, nach dem Unfall in sein Domizil zurückgegangen zu sein.