Er habe mit dem Beschuldigten gesprochen, aber man habe sich leider nicht einigen können. Er habe so keine andere Wahl gehabt, als die Polizei zu rufen (pag. 82 Z. 20 ff.). Auf Frage, ob es Diskussionen darüber gegeben habe, ob man die Polizei rufen müsse, erklärte er, er wisse auf Grund seines Berufs, dass man strikt sein müsse, das Fahrzeug nicht mehr bewegen sollte und deshalb habe er die Polizei anrufen wollen. Er habe aber trotzdem zu reden versucht und habe gesagt, dass man nicht unbedingt am gleichen Tag eine Lösung finden müsse. Es habe ihn dann etwas verletzt, er habe weg