Er rechnete somit auch zu diesem Zeitpunkt noch damit, dass die Polizei käme. Erst in der letzten Phase – weil er den J.________ nach einiger Zeit vom Fenster aus nicht mehr gesehen haben will – habe er sich gedacht, «dass die Polizei wohl doch nicht kommen» werde, so dass er ins Bett gegangen und sich schlafen gelegt habe (pag. 16 Z. 55 ff.). Sinngemäss bestätigte er diese Version dann auch wieder bei seiner Einvernahme durch die Vorinstanz (pag. 80 Z. 6 - 13) sowie vor der Kammer (pag. 200 Z. 33 - 36). Insgesamt ist somit erstellt, dass der Beschuldigte an besagtem Abend konkret mit dem Eintreffen der Polizei rechnete. F._______