207 Z. 28 ff. und 35 f.) – selber ein, dass er den Beizug der Polizei nicht nur als leere Drohung des Beschuldigten aufgefasst hatte, sondern durchaus konkret mit deren Eintreffen rechnete. Nach einer Weile begab er sich gemäss eigenen Angaben in die Küche, davon ausgehend, dass er die Polizei bei deren Eintreffen vom Küchenfenster aus sehen würde (pag. 16 Z. 55 ff.). Er rechnete somit auch zu diesem Zeitpunkt noch damit, dass die Polizei käme.