5 gab sich der Beschuldigte in das Haus an der E.________ (Adresse). Beim Eintreffen der Polizisten und anschliessendem Klingeln an der mutmasslichen Domiziladresse des Beschuldigten um ca. 00:15 Uhr konnte dieser nicht angetroffen werden. Auch telefonisch konnte der Beschuldigte nicht erreicht werden.