8. Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung und Beweismittel Für die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 108 ff.). Die Vorinstanz fasste den Anzeigerapport vom 25. März 2020 sowie die vom Beschuldigten und den Zeugen gemachten Aussagen korrekt zusammen (pag. 112 ff.). Darauf kann verwiesen werden. Hinzu kommen die oberinstanzlichen Beweisergänzungen, insbesondere die erneute Befragung des Beschuldigten.