7. Vorwurf gemäss Anklage Nach Art. 356 Abs. 1 Satz 2 StPO gilt vorliegend der Strafbefehl vom 12. Mai 2020 (pag. 31 ff.) als Anklageschrift. Darin wird dem Beschuldigten folgendes Verhalten vorgeworfen: a. Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit b. einfache Verletzung der Verkehrsregeln c. pflichtwidriges Verhalten bei Unfall begangen am 27.02.2020, ca. 23h50 in C.________