3. Schriftliches Verfahren Mit Beschluss vom 8. April 2021 stellte die Kammer die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens in Aussicht (pag. 162 f.). Mit Eingabe vom 15. April 2021 teilte der Beschuldigte mit, dass er mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens nicht einverstanden sei und ein mündliches Verfahren wünsche (pag. 165).