__, und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 670.00, ausmachend CHF 10'050.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt wurde, zu einer Verbindungsbusse von CHF 2'000.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage festgesetzt wurde, zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 5 Tage festgesetzt wurde sowie zu den Verfahrenskosten von CHF 2'247.50, wobei