1. Zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten. Davon sind 6 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 7 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 250.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 2. Juni 2020. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 80.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 2. Juni 2020. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Übertretungsbusse wird auf 1 Tag festgesetzt.