I.8.3.2 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs); 7.3.3 indem der Beschuldigte während der Fahrt mit einem Fahrrad mehrfach Richtungsänderungen vornahm, ohne diese mittels Handzeichen anzuzeigen (Ziff. I.8.4.3 der Anklageschrift; Ziff. I.8.3.3 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs);