_ macht einen gesamthaften Sachschaden im Betrag von CHF 2'290.00 geltend und verweist zur Begründung auf die entsprechenden Reparatur- Rechnungen (pag. 36 ff.). Aus den vorliegenden Unterlagen geht allerdings nicht eindeutig hervor, ob dabei nur diejenigen Schäden repariert wurden, welche durch den Beschuldigten verursacht worden sind. Grundsätzlich steht fest, dass der Beschuldigte schadenersatzpflichtig ist, zur Geltendmachung des konkreten Schadenersatzanspruchs wird die Privatklägerschaft jedoch ans Zivilgericht verwiesen.