62 Schutzbereich von Art. 8 EMRK fällt. Insgesamt lassen diese familiären und verwandtschaftlichen Beziehungen des Beschuldigten nicht auf einen schweren persönlichen Härtefall schliessen. 24.2.4 Gesundheitszustand Gemäss eigenen Angaben habe der Beschuldigte von 2017 bis 2019 regelmässig Marihuana und Xanax konsumiert. Zudem habe er im Sommer 2019 einen schweren Verkehrsunfall mit dem Motorrad gehabt und sich dabei die beiden Arme mehrmals gebrochen sowie im Gesicht und am Knie verletzt (pag.