Beruflich und sozial ist der Beschuldigte in der Schweiz kaum integriert. Obwohl er Schweizerdeutsch spricht und praktisch die gesamte obligatorische Schulzeit in der Schweiz absolvierte, schaffte er es bisher nie, nachhaltig im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Die fehlende berufliche Integration und die schlechten finanziellen Verhältnisse fallen klar negativ ins Gewicht. Desgleichen ist der strafrechtliche Leumund negativ zu beurteilen. Der Beschuldigte ist uneinsichtig – weder die zahlreichen Verurteilungen noch die Administrativmassnahmen vermochten ihn nachhaltig zu beeindrucken.