Allerdings kann im jetzigen Zeitpunkt noch nicht von einer «biologischen Kehrtwende» gesprochen werden, zumal der Beschuldigte weder Einsicht noch aufrichtige Reue zeigt und stattdessen die anderen für seine jeweiligen Verfehlungen verantwortlich macht. Fazit zur Integration Als Ergebnis gelangt die Kammer zur Ansicht, dass einzig die längere Aufenthaltsdauer in der Schweiz und seine Sprachkompetenz für den Beschuldigten sprechen. Anders sieht es bezüglich all den anderen Faktoren aus. Beruflich und sozial ist der Beschuldigte in der Schweiz kaum integriert.