18 Z. 25 ff.). Einzuräumen ist immerhin, dass ein Teil des deliktischen Vorlebens als Jugendlicher gelebt wurde und er seit dem letzten Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 7. Dezember 2020 strafrechtlich nicht mehr negativ in Erscheinung getreten ist – das laufende Strafverfahren ist aufgrund der Unschuldsvermutung nicht zu berücksichtigen. Allerdings kann im jetzigen Zeitpunkt noch nicht von einer «biologischen Kehrtwende» gesprochen werden, zumal der Beschuldigte weder Einsicht noch aufrichtige Reue zeigt und stattdessen die anderen für seine jeweiligen Verfehlungen verantwortlich macht.