zeugen, dass der Beschuldigte Schweizerdeutsch spricht und versteht, was angesichts der hier verbrachten Schulzeit nicht erstaunt. Daneben spricht er gemäss eigenen Angaben Englisch, Schulfranzösisch und Albanisch (pag. 333 Z. 405 f.). Gemäss eigenen Angaben hat der Beschuldigte eine Freundin, wobei gemäss Leumundsbericht die Rede von einer inoffiziellen Verlobung ist (pag. 730; pag. 761 Z. 27 ff.). Er gehe oft ins Fitnesscenter und verbringe ansonsten viel Zeit mit der Familie und der Freundin. Im Fussballverein der Stadt AD.________ sei er nicht mehr (pag. 731). Er habe sich von den meisten früheren Kollegen entfernt.