60 Vater bzw. der Familie finanziell abhängig (pag. 761 Z. 20 ff.). Er bezieht keine Sozialhilfe der Stadt AD.________ (pag. 227). Die berufliche Situation des Beschuldigten ist – nach dem bisher Gesagten – in der Vergangenheit somit doch mehrheitlich instabil bzw. wechselhaft und bisher wenig erfolgreich. Kommt hinzu, dass gemäss Auskunft des Vorstehers der AV.________ AD.________ die Lehre nicht wie vorgesehen weitergeführt werden kann (pag.