24. Erwägungen der Kammer 24.1 Vorliegen eines Katalogdelikts Der Beschuldigte ist kosovarischer Staatsangehöriger und verfügt in der Schweiz über eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), gültig bis 7. Februar 2023 (Schreiben des Migrationsdienstes der Stadt AD.________ vom 5. Juni 2019 [pag. 227]; Schreiben des Staatssekretariats für Migration vom 23. Dezember 2021[pag. 725]). Er ist somit Ausländer im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB und wird mit vorliegendem Urteil u.a. wegen Diebstahls in Verbindung mit Hausfriedensbruch nach Art. 139 Ziff. 1 StGB und Art. 186 StGB verurteilt. Dabei handelt es sich