Der Beschuldigte ist entsprechend zu einer Übertretungsbusse von CHF 80.00 zu verurteilen, dies als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner- Jura Seeland vom 2. Juni 2020. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf einen Tag festgesetzt. V. Landesverweisung/Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS)