Von dieser hypothetischen Gesamtstrafe ist die mit Urteil der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 2. Juni 2020 ausgesprochene Übertretungsbusse von CHF 100.00 abzuziehen, womit eine Zusatzstrafe von CHF 80.00 resultiert. Zusammenfassend erachtet die Kammer für den Schuldspruch der einfachen Verkehrsregelverletzung (mehrfach begangen) somit eine Übertretungsbusse von CHF 80.00 als angemessen. Der Beschuldigte ist entsprechend zu einer Übertretungsbusse von CHF 80.00 zu verurteilen, dies als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner- Jura Seeland vom 2. Juni 2020.