Vorliegend erscheint es angebracht, für die Schuldsprüche wegen einfacher Verkehrsregelverletzung asperierend CHF 80.00 der insgesamt CHF 100.00 zu berücksichtigen. Die Übertretungsbusse von CHF 100.00 des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 2. Juni 2020 ist somit in Anwendung von Art. 49 Abs. 2 StGB um CHF 80.00 zu erhöhen, was eine hypothetische Gesamtstrafe von CHF 180.00 ergibt. Von dieser hypothetischen Gesamtstrafe ist die mit Urteil der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 2. Juni 2020 ausgesprochene Übertretungsbusse von CHF 100.00 abzuziehen, womit eine Zusatzstrafe von CHF 80.00 resultiert.