Die Grundstrafe (Übertretungsbusse von CHF 100.00 für die Konsumwiderhandlung) stellt vorliegend die schwerste Straftat dar, weshalb diese aufgrund der neu zu beurteilenden Delikte angemessen zu erhöhen ist. Anschliessend ist von dieser (gedanklich) gebildeten Gesamtstrafe wiederum die Grundstrafe abzuziehen, was die Zusatzstrafe ergibt. Vorliegend erscheint es angebracht, für die Schuldsprüche wegen einfacher Verkehrsregelverletzung asperierend CHF 80.00 der insgesamt CHF 100.00 zu berücksichtigen.