54 fehl) sowie vor dem Urteil der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 7. Dezember 2020 (Strafbefehl). Aus den gleichen Überlegungen wie bei der Geldstrafe (vgl. hierzu Ziff. 19.7 oben) ist auch hier eine Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 2. Juni 2020 auszusprechen. Die Grundstrafe (Übertretungsbusse von CHF 100.00 für die Konsumwiderhandlung) stellt vorliegend die schwerste Straftat dar, weshalb diese aufgrund der neu zu beurteilenden Delikte angemessen zu erhöhen ist.