53 letzte Verurteilung erneut wegen einer erheblichen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz erfolgte (siehe pag. 748 ff.). Nach dem Gesagten ist dem Beschuldigten deshalb eine schlechte Legalprognose zu stellen. Der Beschuldigte ist am Domizil seiner Eltern wohnhaft, hat sich bisher nicht im Arbeitsmarkt integrieren können, wobei angesichts seines jungen Alters zumindest ein erfolgreicher Lehrabschluss zu erwarten gewesen wäre.