34 StGB, also CHF 10.00, für richtig, was sowohl aus damaliger wie auch aus aktueller Sicht angemessen erscheint. Nach den oberinstanzlichen Erkenntnissen präsentieren sich die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten unverändert bzw. mit Blick auf die höheren Schulden sogar noch schlechter. 19.9 Zwischenfazit Nach dem bisher Ausgeführten sind die von der Vorinstanz angenommene Sanktion von 13 Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 250.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 2. Juni 2020, zu bestätigen.