Zusammenfassend erachtet die Kammer für den Schuldspruch der Beschimpfung (mehrfach begangen) und die Hinderung einer Amtshandlung somit eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen als angemessen. Der Beschuldigte ist entsprechend zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu verurteilen, dies als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner-Jura Seeland vom 2. Juni 2020.