Dezember 2020 aus. Schliesslich kommt auch eine Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Jugendanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 18. April 2019, wonach der Beschuldigte zu einer Busse verurteilt wurde, aufgrund der Ungleichartigkeit der Strafen nicht in Frage. Die Kammer bildet die vorliegende Zusatzstrafe demnach zum Urteil bzw. Strafbefehl vom 2. Juni 2020, wonach der Beschuldigte unter anderem zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 30.00 verurteilt wurde (pag. 490). Die Strafe für die neu zu beurteilenden Delikte ist damit als Zusatzstrafe auszufällen.