19.7 Zusatzstrafe Der Beschuldigte hat sich vorliegend unter anderem der Beschimpfung und der Hinderung einer Amtshandlung strafbar gemacht. Diese beiden Delikte ereigneten sich vor dem Urteil der Jugendanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 18. April 2019 (Strafbefehl), vor dem Urteil der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 2. Juni 2020 (Strafbefehl) sowie vor dem Urteil der Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland vom 7. Dezember 2020 (Strafbefehl). Es ist daher zu prüfen ob und zu welchem dieser Urteile respektive Strafbefehle, die seit der Deliktsbegehung ergangen sind, eine Zusatzstrafe zu bilden ist.