___ als auch M.________ mehrmals, was aufgrund der zeitlichen Nähe als Tateinheit angesehen wird und sich im Vergleich zum Referenzsachverhalt verschuldenserhöhend auswirkt. Seine Äusserungen erfolgten vorsätzlich und hätten ohne Weiteres vermieden werden können. Die Kammer erachtet für die Beschimpfung gegenüber L.________ und M.________ somit eine Strafe von 20 Strafeinheiten als dem Verschulden angemessen. 19.4 Asperation Hinderung einer Amtshandlung (objektive und subjektive Tatschwere) Die VBRS-Richtlinien sehen für nachfolgenden Referenzsachverhalt eine Sanktion von zehn Strafeinheiten vor (S. 51):