Diese Ausdrücke wurden in Anwesenheit weiterer Personen geäussert und verletzten L.________ und M.________ in ihrer Ehre. Die Beschimpfungen zeugen von mangelndem Respekt, was allerdings tatbestandimmanent ist. Die emotionale und wütende Gemütslage des Beschuldigten rührt aus dem Verkehrsunfall, bei welchem das Auto seines Vaters beschädigt wurde und erfolgte daher spontan. Der Beschuldigte liess es allerdings nicht bei einer einmaligen Äusserung bewenden, sondern beschimpfte sowohl L.________ als auch M.________