Insgesamt kann festgehalten werden, dass, selbst wenn der aktuelle Leumundsbericht und die angefangene Lehre zugunsten des Beschuldigten berücksichtigt werden, diese aufgrund des Nachtatverhaltens und die neu auch zu berücksichtigende Verurteilung mit Strafbefehl vom 7. Dezember 2020 im einschlägigen Bereich relativiert werden, was schliesslich auch zeigt, dass eben im Gegensatz zu den Angaben des Beschuldigten im Jahr 2019 keine dauerhafte Wandlung bei ihm erfolgt ist. Vielmehr war auch nach oberinstanzlicher Verhandlung – abgesehen von seinen Äusserungen des Bedauerns wegen den Beschimpfungen – letztlich nach wie vor