Ergänzend ist aufgrund der oberinstanzlichen Beweisergänzungen festzuhalten, dass die Schulden mittlerweile rund CHF 10'000.00 betragen (pag. 755; pag. 761 Z. 41 f.) und eine Strafuntersuchung wegen Vergehen gegen das Waffengesetz hinzugekommen ist (vgl. pag. 732). Es gilt allerdings die Unschuldsvermutung, weshalb dieser Eintrag nicht zulasten des Beschuldigten gewertet werden darf. Hingegen liegt eine weitere rechtskräftige Verurteilung vom 7. Dezember 2020 wegen (grober) Verletzungen von Verkehrsregeln vor. Kommt hinzu, dass die Lehre offenbar nicht wie vorgesehen weitergeführt werden kann (vgl. pag.