47 18.10 Täterkomponenten Für den Werdegang und die aktuelle Situation des Beschuldigten kann vorab auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden, welche Folgendes festhielt (pag. 595 f.; S. 66 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Der Beschuldigte ist im Kosovo geboren und ist mit 7 Jahren in die Schweiz gekommen (pag. 227). Er verfügt über den Niederlassungsausweis C (pag. 217 Z. 370-371). Nach der obligatorischen Schule hat er keine Ausbildung gemacht und seither einzig während dreier Wochen temporär gearbeitet (pag. 472 Z. 31 ff.).