Tatschwere Ausgehend von den VBRS-Richtlinien (S. 9), welche für das Führen eines Motorfahrzeuges mit Lernfahrausweis, aber ohne (berechtigte) Begleitperson, eine Sanktion von 12 Strafeinheiten sowie eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 300.00 vorsehen, ist die Vorinstanz von 20 Strafeinheiten ausgegangen. Mit Blick auf die guten Wetter- und Strassenverhältnisse (davon ist auszugehen) und des geringen Verkehrsaufkommens am fraglichen 10. Juli 2018 trifft den Beschuldigten lediglich ein leichtes Verschulden. 18.8.2 Subjektive Tatschwere Der Beschuldigte handelte auch hier vorsätzlich, was neutral zu gewichten ist.