Objektive Tatschwere Die VBRS-Richtlinien empfehlen für ein Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der technisch bedingten Sicherheitsmarge ausserorts um 40 – 44 km/h eine Sanktion von 75 Strafeinheiten und auf der Autobahn bei einer Tempoüberschreitung um 60 – 64 eine Strafe von 110 Strafeinheiten (S. 22). Der Beschuldigte überschritt einerseits am 10. Juli 2018 um 23:17 Uhr in R.________ auf der S.________, Fahrtrichtung T.________, die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um netto 41 km/h und andererseits am 14. Juli 2018 um 03:17 Uhr in U.___