Subjektive Tatschwere Die Beschädigung erfolgte hier um der Beschädigung willen, direktvorsätzlich, aus Aggression heraus und wäre tatsächlich vermeidbar gewesen. Insgesamt wirkt sich das subjektive Tatverschulden aber immer noch neutral aus. 18.5.3 Fazit/Asperation Bei neutral zu gewichtenden subjektiven Tatkomponenten bleibt es für diesen Schuldspruch – für sich allein beurteilt – bei 30 Strafeinheiten. Aufgrund des engen Zusammenhangs zur Drohung werden diese mit 15 Strafeinheiten asperierend berücksichtigt. 18.6 Asperation Drohung 18.6.1 Objektive Tatschwere