18.4.3 Fazit/Asperation Unter Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Tatschwere erscheinen nach den voranstehenden Ausführungen zehn Strafeinheiten angemessen. Davon werden – weil auch der Hausfriedensbruch ein Begleitdelikt zum Diebstahl darstellt – fünf Strafeinheiten asperiert. 18.5 Asperation Sachbeschädigung J.________ 18.5.1 Objektive Tatschwere Der Beschuldigte trat mehrmals und massiv gegen das J.________- Patrouillenfahrzeug, wobei er einen Schaden um die CHF 2'000.00 verursachte.