Hausfriedensbruch 18.4.1 Objektive Tatschwere Gemäss VBRS-Richtlinien wird der Vermieter, der sich oder Handwerkern, ohne die Einwilligung des Mieters einzuholen, Zugang verschafft, mit fünf Strafeinheiten bestraft (S. 49); der Täter, welcher ein schriftlich eröffnetes Hausverbot missachtet hingegen mit 15 Strafeinheiten (S. 49). Der Beschuldigte ging weder speziell raffiniert vor noch handelte er besonders verwerflich. Zudem stellt der von ihm begangene Hausfriedensbruch, gleich wie die