Objektive Tatschwere Die VBRS-Richtlinien sehen für eine Sachbeschädigung, bei welcher der Täter den Lack eines fremden Personenwagens zerkratzt und dadurch einen Schaden von knapp über CHF 300.00 anrichtet, eine Strafe von 15 Strafeinheiten vor (S. 47). Die Art und Weise des Vorgehens geht nicht über das übliche Mass hinaus. Vom Erfolg her weicht der Vorfall allerdings vom Referenzfall in den VBRS-Richtlinien ab;