Fazit Bei neutral zu gewichtenden subjektiven Tatkomponenten bleibt es für diesen Schuldspruch – für sich allein beurteilt – bei einer Freiheitsstrafe von 150 Strafeinheiten. 18.2 Asperation Diebstahl 18.2.1 Objektive Tatschwere Der Einbruch in eine unbewohnte, abgelegene Gartenwirtschaft zu nächtlicher Stunde bewegt sich – wie die Vorinstanz zu Recht ausführte (vgl. pag.