StGB i.V.m. Art. 40 StGB). Ein Verlassen des ordentlichen Strafrahmens ist nicht angezeigt. 18.1.1 Objektive Tatschwere Die weite abstrakte Strafdrohung bei der falschen Anschuldigung signalisiert per se, dass der Gesetzgeber die falsche Beschuldigung eines Unschuldigen und damit auch die Behinderung des Gangs der Rechtsprechung als gravierend erachtet. Zunächst ist zu beachten, dass der Beschuldigte seinen Cousin O.________ nicht bloss einer Übertretung, sondern zweier Vergehen bezichtigte. Der Beschuldigte formulierte die Anschuldigung sodann nicht nur als Verdacht, sondern beschuldigte O._____