18. Freiheitsstrafe 18.1 Einsatzstrafe für die schwerste Straftat (falsche Anschuldigung) und Strafrahmen Bei einer Mehrheit von Delikten bildet Ausgangspunkt für die Strafzumessung die schwerste Straftat, die grundsätzlich anhand der abstrakten Strafdrohung des Gesetzes zu ermitteln ist (MATHYS, a.a.O., Rz. 484 mit Hinweisen). Die schwerste Straftat ist aufgrund des abstrakten Strafrahmens die falsche Anschuldigung. Der ordentliche Strafrahmen für die mit Freiheitsstrafe zu ahndenden Delikte bewegt sich somit von 3 Tagen bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe (Art. 303 Ziff. 1 StGB i.V.m.