, vom 24. Januar 2022 (pag. 743) der Beschuldigte viele Absenzen habe und die Lehre nicht wie vorgesehen weitergeführt werden könne. Selbst bei Fortführung der Lehre und der vom Beschuldigten geplanten weiteren Lehre als Produktionsmechaniker (vgl. seine Aussagen anlässlich der oberinstanzlichen Befragung, pag. 765 Z. 9 ff.) würde er während der nächsten fünf Jahre (bestenfalls) keine bzw. nur geringe Einkünfte generieren, um eine Geldstrafe – geschweige denn seinen Lebensunterhalt und die Schulden von rund CHF 10'000.00 – zu bezahlen.