180 Abs. 1 StGB: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe - Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB: Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen - Falsche Anschuldigung gemäss Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1 StGB: Freiheitsstrafe oder Geldstrafe - Hinderung einer Amtshandlung gemäss Art. 286 StGB: Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen - Grobe Verkehrsregelverletzung gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe - Fahren ohne Berechtigung gemäss Art. 95 Abs. 1 Bst. d SVG: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe - Einfache Verkehrsregelverletzung gemäss Art.