15. Vorbemerkungen Gegenstand der nachfolgenden Strafzumessung bilden nebst den hiervor ausgesprochenen Schuldsprüchen wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung (mehrfach), Drohung, falscher Anschuldigung (mehrfach), Hinderung einer Amtshandlung, Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (grobe und einfache Verletzung der Verkehrsregeln sowie Fahren ohne Berechtigung) auch der rechtskräftige Schuldspruch wegen Beschimpfung (mehrfach) (Ziff. I.5. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).