35 die unter Ziff. 8.1.1 und Ziff. 8.1.2 angeklagten Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen habe. Die mehreren falschen Anschuldigungen tätigte der Beschuldigte in der Absicht, selber als Täter ausgeschlossen zu werden und schliesslich einer Verurteilung zu entgehen. Der Beschuldigte wusste jedoch, dass die Anschuldigungen nicht der Wahrheit entsprachen. Er äusserte sie wider besseren Wissens und wollte gegen O.___