Gemäss dem erstellten Sachverhalt war der Beschuldigte am 10. Juli 2018 bei einer geltenden Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mit einer gemessenen Geschwindigkeit von 127 km/h unterwegs. Nach Abzug einer Sicherheitsmarge von 6 km/h überschritt er die geltende Höchstgeschwindigkeit um 41 km/h. Zudem überschritt der Beschuldigte am 14. Juli 2018 auf der Autobahn A5 die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h – unter Berücksichtigung des Toleranzabzugs von 7 km/h – um 63 km/h.