32 12.2 Subsumtion 12.2.1 Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 StGB) Die formellen Voraussetzungen (frist- und formgerechter Strafantrag durch die legitimierte Person liegen vor [pag. 35 ff.;]) sind erfüllt. Gestützt auf das Beweisergebnis steht fest, dass der Beschuldigte mehrmals mit den Füssen gegen die Fahrertür und die Karosserie hinten rechts des von L.________ gelenkten J.________-Patrouillenfahrzeuges trat und dadurch mehrere Beulen verursachte. Er hat damit vorsätzlich eine fremde, bewegliche Sache beschädigt.